MUBI-Richtlinie für ethisch verantwortliche Finanzierung und Investitionen
Veröffentlichungsdatum: 15. Oktober 2025
1. Zweck
Der Zweck dieser Richtlinie besteht darin, die Grundsätze von MUBI für Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen zu formalisieren und zu präzisieren sowie grundlegende ethische Standards einzuhalten und gleichzeitig unsere Mission zu unterstützen.
2. Umfang
Diese Richtlinie gilt für alle Entscheidungen, die von oder im Namen von MUBI, Inc. („MUBI“) in Bezug auf Finanzierung und Investitionen ab dem Datum ihrer Unterzeichnung getroffen werden.
3. Grundsätze für ethisch verantwortliche Finanzierung und Investitionen
3.1 Leitprinzipien
Unsere Herangehensweise an Finanzierung und Investitionen orientiert sich an den Werten, die wir seit unserer Gründung vertreten: der Achtung der Menschenwürde, der Unterstützung kreativer Freiheit und dem Glauben an die Kraft des Kinos, Menschen über kulturelle Grenzen hinweg zu verbinden. Wir sind uns bewusst, dass die globale Investitionslandschaft komplex ist und Kapital häufig über Zwischenhändler und diversifizierte Portfolios fließt. Auch wenn es aufgrund der Struktur der Marktwirtschaft unmöglich ist, jede indirekte Verbindung zu Sektoren oder Akteuren auszuschließen, die diese Grundsätze nicht einhalten, werden wir alles in unserer Macht Stehende tun, um Finanzierungsbeziehungen zu vermeiden, die diesen Prinzipien grundlegend widersprechen.
3.2 Risikobasierte Anwendung und Governance
Prüfungen erfolgen einzelfallbezogen und verhältnismäßig. Dabei werden unter anderem berücksichtigt: die Art der Aktivitäten der jeweiligen Gegenpartei, das Ausmaß der Kontrolle oder des Einflusses von MUBI auf die jeweilige Transaktion, die Zuverlässigkeit der verfügbaren Informationsquellen, etwaige von der Gegenpartei ergriffene Abhilfemaßnahmen sowie die Durchführbarkeit alternativer Optionen. Bei diversifizierten Fonds oder breit aufgestellten Institutionen verpflichtet sich MUBI nicht, sämtliche zugrunde liegenden Beteiligungen zu analysieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder verlässliche Quellen haben konkrete unethische Investitionen identifiziert.
3.3 Ausschluss-Screening
Das Management von MUBI überprüft Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen und vermeidet Transaktionen, bei denen davon auszugehen ist, dass sie nicht mit diesen Standards vereinbar sind. Indikatoren können unter anderem glaubwürdige Hinweise darauf sein, dass eine Gegenpartei:
von glaubwürdigen Quellen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf internationale Gerichte mit einschlägiger Zuständigkeit sowie Gremien der Vereinten Nationen) als an schweren internationalen Verbrechen oder Menschenrechtsverletzungen beteiligt oder daran beteiligt gewesen identifiziert wird;
eine dokumentierte Vorgeschichte von Rassismus oder rassistischer Gewalt aufweist;
ausbeuterische Arbeitspraktiken anwendet, einschließlich Kinderarbeit oder unsicherer Arbeitsbedingungen.
Diese Indikatoren werden stets im jeweiligen Kontext bewertet, einschließlich der Aktualität und Schwere der Vorwürfe, dokumentierter Abhilfemaßnahmen sowie des Ausmaßes der Kontrolle oder des Einflusses von MUBI innerhalb der jeweiligen Beziehung.
3.4 Positives Screening
Soweit möglich, gibt MUBI Partnern den Vorzug, die ein nachweisliches Bekenntnis zu folgenden Grundsätzen zeigen:
universelle Prinzipien der Menschenrechte und des Völkerrechts;
Verzicht auf direkte oder strukturelle Gewaltakte oder die Beteiligung daran;
Einhaltung grundlegender ethischer Standards;
inklusive, faire und gesetzeskonforme Arbeitspraktiken;
verantwortungsvolle Umweltstandards;
Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung;
weltweite soziale Gerechtigkeit und Gleichberechtigung.
4. Überprüfung und Aktualisierung
Diese Richtlinie wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf – insbesondere bei Änderungen der Gesetzgebung oder der organisatorischen Prioritäten – angepasst. Anmerkungen oder Feedback zu dieser Richtlinie können jederzeit an gerichtet werden.